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Doppelbesteuerungsabkommen

Im Rahmen ihrer allgemeinen Strategie zur Lösung der grenzüberschreitenden Steuerprobleme, welche natürliche Personen und Unternehmen bei der Ausübung ihrer Aktivität im Binnenmarkt kennen, beschäftigt sich die Kommission gegenwärtig ausführlich mit den Konflikten, die zwischen dem EG-Vertrag und den bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welche die Mitgliedstaaten unter einander sowie mit Drittstaaten abgeschlossen haben, bestehen können.

In Bezug auf die Besteuerung von Unternehmen prüft die Kommission verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die Probleme, die sie 2001 in ihrer Studie über die Unternehmensbesteuerung aufzeigte. Unter anderem geht es um die Gleichbehandlung von in der EU ansässigen Personen und die Anwendung der bilateralen Abkommen in Situationen, in denen mehr als zwei Länder betroffen sind (Dreiecksverhältnisse).

Die Kommission hat im Juni 2005 in einem Arbeitspapier eine grundsätzliche Analyse über die Probleme in Bezug auf die Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere die Auswirkungen gewisser Entscheide des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf diesem Gebiet, vorgelegt und schlägt mögliche Lösungen vor, wie die Ausarbeitung einer EU-Fassung des Musterabkommens der OECD, auf welche die Mitgliedstaaten ihre bilateralen Abkommen im Bereich der Doppelbesteuerung abstützen können, oder den Erlass eines multilateralen EU-Abkommens.

Diese Fragen wurden unter Vertretern der Mitgliedstaaten an einem Workshop erörtert, der in Brüssel im Juli 2005 durchgeführt wurde. Verschiedene Experten auf diesem Gebiet haben an diesem Workshop Beiträge präsentiert.

Die von Mitgliedstaaten abgeschlossenen Abkommen auf dem Gebiet der Doppelbesteuerung werden weiterhin der Kontrolle des EUGH unterliegen. Die durch die fehlende Abstimmung auf diesem Gebiet entstehenden Probleme werden speziell in Dreiecksverhältnissen und im Verhältnis zu Drittstaaten weiter zunehmen. Ohne Maßnahme der Union könnte es zu schwerwiegenden politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Politik der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet kommen. Deshalb hofft die Kommission, dass die schrittweise und ausgewogene Abstimmung der Abkommenspolitik letztendlich Unterstützung findet und dass die Mitgliedstaaten eine konstruktive Haltung einnehmen.

Die Diskussionen über dieses Thema werden im 2006 unter den Mitgliedstaaten im Rahmen einer Arbeitsgruppe wieder aufgenommen. Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2006 eine Mitteilung vorzustellen, die über ihre kurz- und langfristige Strategie informiert.