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Allgemeiner Überblick

Im Oktober 2001 stellte die Kommission in einer Mitteilung (KOM(2001) 582 vom 23.10.2001), die auf einer ausführlichen Studie basierte (siehe auch Pressemitteilung IP/01/1468 und Häufig gestellte Fragen MEMO/01/335), ihre neuen Pläne für den Bereich der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union vor. In der Mitteilung wurden verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung steuerlich bedingter Hindernisse für den grenzüberschreitenden Warenverkehr im Binnenmarkt präsentiert, die nun von der Kommission und den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Die Kommission gelangte jedoch auch zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten sich langfristig darauf verständigen sollten, EU-Unternehmen die Möglichkeit zu geben, zur Berechnung der Steuern auf ihre in der EU erzielten Gewinne eine einheitliche konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage zu verwenden.

Seitdem arbeitet die Kommission intensiv sowohl an einer Reihe individueller Maßnahmen zur Lösung spezifischer Probleme im Unternehmensteuerbereich als auch an ihren langfristig angelegten Vorschlägen für eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage.

Im November 2003 legte die Kommission eine zweite Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung vor (KOM (2003) 726 - siehe auch Pressemitteilung IP/03/1593 und Häufig gestellte Fragen MEMO/03/237). Darin

  • bekräftigte sie ihre Strategie von 2001,
  • berichtete sie über ihre Bemühungen zum Abbau steuerlich bedingter Hindernisse für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit im Binnenmarkt und
  • regte sie eine Pilotregelung an, die es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen würde, ihren innerhalb der EU erzielten steuerpflichtigen Gewinn nach den Regeln ihres Sitzstaates zu ermitteln.

Ferner kündigte die Kommission an, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft darauf hinarbeiten wolle, dass der handelsrechtliche Abschluss als Ausgangspunkt für eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage verwendet werden kann. Beraten werden soll auch über mögliche Regelungen zur Aufteilung dieser Steuerbemessungsgrundlage auf die einzelnen Mitgliedstaaten.

Hintergrund

Anders als bei den indirekten Steuern wird für die direkten Steuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer) im EG-Vertrag nicht ausdrücklich eine Harmonisierung angestrebt. Jedoch sieht Artikel 94 EG-Vertrag die Angleichung derjenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten vor, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder die Funktionsweise des Gemeinsamen Marktes auswirken. Einzelstaatliche Regelungen im Steuerbereich müssen in jedem Fall mit den im EG-Vertrag verankerten Grundfreiheiten vereinbar sein.

Seit Gründung der Europäischen Gemeinschaften wurde der Unternehmensbesteuerung als wesentlichem Element für die Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes besondere Bedeutung beigemessen.

Auf Studien wie den Neumark-Bericht von 1962 und den Tempel-Bericht von 1970 folgte eine Reihe von Initiativen, die eine gewisse Annäherung der Körperschaftsteuer-Systeme erreichen sollten. Ein Richtlinienvorschlag der Kommission von 1975 sowie zwei weitere Vorschläge aus den Jahren 1984 und 1985, die mehr den Verlustausgleich betrafen, wurden später zurückgezogen. Der Entwurf eines Vorschlags zur Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen von 1988 wurde aufgrund mangelnder Akzeptanz bei den meisten Mitgliedstaaten nie vorgelegt. Die EU-Mitgliedstaaten akzeptierten jedoch schon früh, dass wirtschaftliche Integration eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der Steuererhebung erforderlich machen wird. So sieht die Richtlinie 77/799/EWG des Rates die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vor.

1990 beauftragte die Kommission einen unabhängigen Sachverständigenausschuss unter dem Vorsitz des ehemaligen niederländischen Finanzministers Onno Ruding zu klären, ob Unterschiede bei der Unternehmensbesteuerung binnenmarktrelevante Verzerrungen insbesondere in Bezug auf Investitionsentscheidungen und den Wettbewerb verursachen, und Vorschläge zur Lösung dieses Problems zu unterbreiten. Der Ausschuss legte konkrete Empfehlungen vor (siehe den "Bericht des unabhängigen Sachverständigenausschusses zur Unternehmensbesteuerung", Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Amtliche Veröffentlichungen der EG, ISBN 92-826-7025-2, März 1992). Obwohl der Rat es als notwendig erkannte, Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung zu verhindern und eine effektive Besteuerung zu gewährleisten, wurden in Bezug auf einige konkretere Vorschläge des "Ruding-Berichts" kaum Fortschritte erzielt.

Da die ergriffenen Initiativen keine nennenswerten Fortschritte machten, schlug die Kommission in ihrer Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung von 1990 (SEK(90) 601) vor, künftig unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit den Mitgliedstaaten festzulegen, welche Initiativen zu ergreifen sind.

Basierend auf dieser Mitteilung und Vorschlägen der Kommission, die auf die späten 60er Jahre zurückgehen, wurden im Juli 1990 schließlich die Fusionsrichtlinie 90/434/EWG, die Mutter-/Tochter-Richtlinie 90/435/EWG und das Schiedsübereinkommen 90/436/EWG angenommen.

Ein Vorschlag über den grenzübergreifenden Verlustausgleich im Rat (KOM(90) 595) wurde zurückgezogen, weil ein überarbeiteter Vorschlag vorgelegt werden soll. 1994 zog die Kommission einen ersten Vorschlag zur Abschaffung der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen von Zinserträgen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten zurück, den sie 1998 durch einen neuen Vorschlag ersetzte, der inzwischen angenommen wurde.

Das Konzept aus dem Jahr 1990 wurde 1996/1997 in einer Mitteilung der Kommission (KOM(97) 495 vom 1.10.1997) weiterentwickelt. Mit dem "Steuerpaket" und insbesondere dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung erhielt die Diskussion eine neue Dimension.

Das binnenmarktorientierte Konzept wurde durch neue Ziele wie die Stabilisierung der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und die Förderung der Beschäftigung ergänzt. Diese Ziele werden in der Mitteilung aus dem Jahr 2001 über die Prioritäten der Steuerpolitik in der EU erneut aufgegriffen und überprüft. In Ergänzung zu den laufenden Arbeiten für das "Steuerpaket", auf das sich die EU-Finanzminister im Dezember 1997 einigten, beauftragte der Rat die Kommission 1999/2000 mit der Durchführung der oben genannten umfassenden Studie über die Unternehmensbesteuerung.

  • Gesamtverzeichnis der Rechtsvorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung.
  • Gesamtverzeichnis der Vorschläge zur Unternehmensbesteuerung.
  • Forschungsprojekt "The Changing Governance Architecture of International and EU Direct Taxation (TAXGOV)" mit besonderer Schwerpunktsetzung auf Unternehmensbesteuerung und schädlichem Steuerwettbewerb.
  • Andere Vorschläge und Links.