Die Vorschriften für Versandhandel und Fernverkauf gelten unabhängig davon, ob die Waren per Telefon, aus einem Katalog oder über das Internet bestellt werden.
Grundsätzlich gilt für die Lieferung von Gegenständen an Privatpersonen im Binnenmarkt das so genannte Ursprungslandprinzip. Das bedeutet, dass Privatpersonen die MwSt in dem Mitgliedstaat zahlen, in dem sie die Gegenstände erwerben, und bei der Rückkehr in ihren Heimatmitgliedstaat keine weitere MwSt mehr zahlen müssen.
Allerdings hängt es beim Versandhandel (wenn sich Lieferant und Kunde in verschiedenen Mitgliedstaaten befinden und die Gegenstände an den Kunden versandt werden) vom Volumen des Handels des betreffenden Lieferanten mit dem Mitgliedstaat des Kunden ab, ob das Ursprungs- oder das Bestimmungslandprinzip angewandt wird, d.h. ob die Besteuerung im Abgangs- oder im Bestimmungsland erfolgt.
Grundsätzlich ist der MwSt-Satz des Mitgliedstaates anzuwenden, in dem sich der Lieferant befindet (Ursprungslandprinzip). Übersteigt jedoch der Umsatz des Lieferanten mit einem Mitgliedstaat einen bestimmten Schwellenwert (je nach Mitgliedstaat 35 000 EUR oder 100 000 EUR), muss sich der Lieferant in diesem Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke identifizieren lassen und die MwSt zu dem in diesem Land geltenden Satz in Rechnung stellen (Bestimmungslandprinzip).
Übersteigt also der Wert der Verkäufe eines Versandhändlers an Kunden in einem Mitgliedstaat den betreffenden Schwellenwert, muss der Versandhändler den im Lande des Kunden geltenden MwSt-Satz anwenden.
Gegenstände, die aus einem Land außerhalb der Europäischen
Union in die EU geliefert werden, unterliegen der MwSt bei der Einfuhr.
Über das Internet erworbene elektronische Dienstleistungen unterliegen der MwSt, wobei der anzuwendende MwSt-Satz vom Status des Verkäufers abhängt. Ist der Verkäufer in der EU ansässig, so wendet er den MwSt-Satz an, der im Mitgliedstaat seiner Niederlassung gilt. Ist der Verkäufer dagegen nicht in der EU ansässig, so wendet er den MwSt-Satz des Mitgliedstaates an, in dem die Dienstleistung in Anspruch genommen wird.
Telekommunikationsdienstleistungen, die von einem in der EU ansässigen Dienstleister an Privatpersonen erbracht werden, unterliegen der MwSt zu dem Satz, der im Mitgliedstaat des Dienstleisters gilt. Werden diese Dienstleistungen jedoch von einem außerhalb der EU ansässigen Dienstleister erbracht, wird der MwSt-Satz des Mitgliedstaates angewandt, in dem die betreffende Privatperson die Telekommunikationsdienstleistung in Anspruch nimmt.