Mit Beginn des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wurden die Steuerkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft und ein neues MwSt-Kontrollsystem für den innergemeinschaftlichen Handel eingerichtet. Der größte Vorteil dieses Systems war die Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Unternehmen: Jährlich entfielen rund 60 Millionen Zollpapiere.
Nach diesen neuen MwSt-Vorschriften sind innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen an Steuerpflichtige in anderen Mitgliedstaaten im Abgangsmitgliedstaat von der MwSt befreit, sind dafür aber in dem betreffenden Ankunftsmitgliedstaat mit der MwSt zu belasten. Jeder Steuerpflichtige muss deshalb in solchen Fällen die Möglichkeit haben, auf einfache und schnelle Weise zu prüfen, ob seine Kunden im anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind und über eine gültige MwSt-Nummer verfügen. Jede Steuerverwaltung unterhält u. a. zu diesem Zweck eine elektronische Datenbank mit den Daten der MwSt-Registrierungen aller Wirtschaftsbeteiligten, für die sie zuständig ist. Dazu gehören die MwSt-Nummer, das Datum der Registrierung, Name und Anschrift des Steuerpflichtigen und gegebenenfalls das Datum, an dem die MwSt-Nummer verfällt.
Um den Fluss der in den einzelnen Mitgliedstaaten gespeicherten Daten über die Binnengrenzen hinweg zu gewährleisten, wurde ein elektronisches MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) eingeführt, über das
Die in jedem Mitgliedstaat für die mehrwertsteuerliche Kontrolle des innergemeinschaftlichen
Handels zuständige Stelle, das zentrale Verbindungsbüro, hat über
das MIAS direkten Zugriff auf die Datenbanken, in denen die MwSt-Registrierungen
anderer Mitgliedstaaten gespeichert sind.
Wirtschaftsbeteiligte, die eine Anfrage stellen, um zu erfahren, ob eine bestimmte MwSt-Nummer gültig ist oder zu dem Namen oder der Anschrift eines Unternehmers gehört, erhalten über ihr nationales Verbindungsbüro Zugang zum Prüfsystem für MwSt-Registrierungen, das eine der folgenden Antworten zurücksendet:
(Hinweis: Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Datenschutzes geben die nationalen Steuerverwaltungen Namen und Anschrift in Verbindung mit einer gültigen MwSt-Nummer nicht bekannt.)
In den Mitgliedstaaten werden Anfragen von Wirtschaftsbeteiligten ganz unterschiedlich
gehandhabt: Einige haben Online-Systeme eingerichtet, um Unternehmern den elektronischen
Zugang zu ermöglichen, während es in anderen Mitgliedstaaten Verwaltungsstellen
gibt, die die eingehenden Anfragen telefonisch oder per Post oder Fax beantworten.
Die Europäische Kommission unterhält diese Website, um die Zugangsmöglichkeiten für Steuerpflichtige zu verbessern, die innergemeinschaftliche Lieferungen bewirken und die MwSt-Nummern ihrer Kunden prüfen möchten. Unser Ziel ist es, sofort verfügbare, korrekte Informationen bereitzustellen. Jeder Benutzer, der eine Anfrage zu einer EU-MwSt-Nummer in einem EU-Land stellt, erhält Antworten in Echtzeit. Hinweise und Warnmeldungen in allen 20 Amtssprachen der EU unterstützen den Benutzer beim Besuch der Website. Die Website ist für jedermann zugänglich und bietet ähnliche Funktionen für die nationalen Systeme, wobei der Benutzer dort auf die ersten beiden Fragen lediglich die Antworten "Ja" oder "Nein" erhält.
Die folgenden nationalen Websites bieten ähnliche Dienste an: Deutschland
(nur für in Deutschland registrierte Steuerpflichtige), Italien und Spanien
(nur Prüfung spanischer MwSt-Nummern).
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