Vor der Aufnahme einer Unternehmenstätigkeit sollte grundsätzlich
der Rat der Steuerverwaltung und/oder eines Fachberaters eingeholt werden. Beabsichtigen
Sie eine Unternehmenstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, sollten
Sie sich an die für ausländische Unternehmer zuständige Stelle
der betreffenden Steuerverwaltung wenden. Angaben zu diesen Stellen finden sich
in dem Informationsdokument der Kommission " MwSt in der Europäischen
Union".
Detaillierte Auskünfte erteilt die Steuerverwaltung Ihres Landes.