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Allgemeine Pflichten
Steuerpflichtige müssen folgende Pflichten erfüllen:
- Sie müssen der Steuerverwaltung Aufnahme und Beendigung ihrer Unternehmenstätigkeit
melden
- Sie müssen regelmäßige MwSt-Erklärungen einreichen
- Sie müssen für Zwecke der Prüfung durch die Steuerverwaltung
ausreichend genaue Aufzeichnungen führen
- Sie müssen die gemäß den MwSt-Erklärungen geschuldete
Steuer an den Fiskus abführen
- Sie müssen über innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen
Zusammenfassende Meldungen einreichen