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Allgemeine Pflichten

Steuerpflichtige müssen folgende Pflichten erfüllen:

  • Sie müssen der Steuerverwaltung Aufnahme und Beendigung ihrer Unternehmenstätigkeit melden
  • Sie müssen regelmäßige MwSt-Erklärungen einreichen
  • Sie müssen für Zwecke der Prüfung durch die Steuerverwaltung ausreichend genaue Aufzeichnungen führen
  • Sie müssen die gemäß den MwSt-Erklärungen geschuldete Steuer an den Fiskus abführen
  • Sie müssen über innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen Zusammenfassende Meldungen einreichen