Derzeit gibt es, was die Besteuerung von Personenkraftwagen anbelangt, nur
wenige Gemeinschaftsvorschriften bzw. nur eine begrenzte Harmonisierung nationaler
steuerlicher Vorschriften. Deshalb erlässt auf diesem Gebiet jeder Mitgliedstaat
eigene Rechtsvorschriften. Die wenigen zur Zeit geltenden Gemeinschaftsvorschriften
betreffen hauptsächlich die grenzüberschreitenden Aspekte der Pkw-Besteuerung.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie (KOM/2005/261/FINAL ; Pressemitteilung IP/2005/839; und Fragen-Antwortliste MEMO/05/236) vorgelegt, der bedeuten würde, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen umstrukturieren müssten. Ziel des Vorschlags ist zum einen, das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die innergemeinschaftliche Verbringung von Personenkraftwagen zu verbessern. Zum anderen soll die Nachhaltigkeit durch die Umstrukturierung der Bemessungsgrundlagen der Zulassungssteuern und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern gefördert werden, die künftig Elemente mit einem direkten Bezug auf die Kohlendioxid-Emissionen der Personenkraftwagen enthalten sollen. Der Vorschlag zielt lediglich auf die Festlegung einer EU-weiten Struktur für die Besteuerung von Personenkraftwagen ab und würde weder zur Harmonisierung der Steuersätze führen, noch Mitgliedstaaten zur Einführung neuer Steuern verpflichten.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission umfasst drei Elemente:
Eine Anlage zu dem Richtlinienvorschlag enthält ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, das die wirtschaftlichen, umwelt- und sozialen Auswirkungen des Vorschlags ausführlich untersucht.
Der Vorschlag stützt sich auf eine Mitteilung der Kommission (KOM(2002)
431 - Siehe auch Pressemitteilung IP/02/1274) , die im Jahr 2002 Handlungsmöglichkeiten
in den Bereichen Binnenmarkt und Umwelt vorgeschlagen hat.
Die heutige rechtliche Situation in der EU
Die nationalen Vorschriften müssen mit den allgemeinen Grundsätzen des EG-Vertrags in Einklang stehen , sollten insbesondere im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich ziehen und müssen dem Prinzip der Nichtdiskriminierung zwischen nationalen und innergemeinschaftlichen Geschäften entsprechen.
Was das Gemeinschaftsrecht angeht, so gibt es zwei Ratsrichtlinien, die das Recht der Mitgliedstaaten auf die Erhebung von Verbrauchsteuern auf Fahrzeuge einschränken:
Die Kommission hat für die Bürger eine Mitteilung zu den steuerlichen Folgen der grenzüberschreitenden Verbringung von Kraftfahrzeugen verfasst (TAXUD/255/02 - siehe unten). Diese Mitteilung behandelt allerdings nur die bei Grenzüberschreitungen zu beachtenden Aspekte der Fahrzeugbesteuerung.
Kraftfahrzeuge sind für ihre Nutzer wichtige Mittel zur Fortbewegung und damit zur Wahrnehmung der im EG-Vertrag garantierten Freizügigkeit. So nehmen viele Bürger ihr Fahrzeug mit, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend aufhalten oder sich dort auf Dauer niederlassen. Andere Bürger wiederum kaufen oder mieten ein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat.