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Energieerzeugnisse

Einführung

Die Frage, inwiefern steuerliche Regelungen (z.B. Ökosteuer, CO 2-Steuer, Kraftfahrzeugsteuer, Steueranreize) zum Schutz der Umwelt herangezogen werden sollen, steht seit Anfang der neunziger Jahre im Mittelpunkt umweltpolitischer Diskussionen.

Die im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltene Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (der "Erdgipfel") hatte sich für eine globale Strategie zur Senkung der Emission von Treibhausgasen ausgesprochen, wobei unter anderem auch wirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden könnten. Die Kommission hatte seinerzeit die Einführung einer harmonisierten CO 2- und Energiesteuer vorgeschlagen, um die CO 2-Emissionen in der Gemeinschaft mittelfristig zu stabilisieren. Da der Widerstand gegen dieses Vorhaben trotz Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag nicht nachließ und der Rat "Wirtschaft und Finanzen" in dieser Angelegenheit keine Einstimmigkeit erzielen konnte, forderte er die Kommission auf, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der sich an die geltenden Vorschriften für die Verbrauchsteuer auf Mineralöle anlehnt.

Dieser 1997 vorgelegte Vorschlag (KOM(1997) 30 - weitere Informationen siehe Pressemitteilung ) zielte zwar auch auf den Schutz der Umwelt ab, war aber im Wesentlichen von dem Bemühen um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes geprägt. Er bereitete schließlich den Weg für die Einigung im Ministerrat am 27. Oktober 2003 über eine Richtlinie zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des vorhandenen gemeinschaftlichen Verbrauchsteuersystems über die Mineralöle hinaus auf alle Energieerzeugnisse, z. B. Kohle, Erdgas und elektrischer Strom, sowie zur Anhebung der betreffenden gemeinschaftlichen Mindeststeuersätze.

Die Richtlinie hat insbesondere folgende Zielsetzung:

  • Abbau von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten, die auf die unterschiedlichen Steuersätze zurückzuführen sind
  • Abbau von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mineralölen und anderen Energieerzeugnissen, die bisher nicht von den steuerlichen Vorschriften der Gemeinschaft erfasst werden
  • Steigerung der Anreize zur effizienteren Nutzung von Energie (um die Abhängigkeit von Energieeinfuhren zu verringern und die CO 2-Emissionen zu reduzieren)
  • Eröffnung einer Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, Unternehmen Steueranreize als Gegenleistung für spezielle Maßnahmen zur Verringerung der CO 2-Emissionen zu gewähren

Die Richtlinie trat am 1. Januar 2004 in Kraft - weitere Informationen siehe Pressemitteilung .

Auf dieser Website finden Sie auch einen Überblick über die derzeit geltenden Verbrauchsteuersätze für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom sowie Hintergrundinformationen im Abschnitt "Studien und Berichte".

Wir bieten Ihnen außerdem einen Überblick über den aktuellen Stand der Gemeinschaftsvorschriften und Vorschläge zur alternativen Energie und zu Flugkraftstoff .

Zu den Bestimmungen, die Mitgliedstaaten aus politischen Erwägungen vorübergehend die Anwendung ermäßigter Verbrauchsteuersätze auf Mineralöle gestatten, siehe auch die Richtlinien 2004/74/EG und 2004/75/EG.

Weitere Informationen zur Energiebesteuerung und zu umweltpolitischen Aspekten finden Sie

  • im Abschnitt "Energie- und Umweltsteuern" der Mitteilung der Kommission "Steuerpolitik in der Europäischen Union - Prioritäten für die nächsten Jahre" (KOM(2001) 260)
  • im Artikel "State aid: key elements for the agreement in the Council on energy taxation" (Staatliche Beihilfen: Schlüsselelemente für die Einigung im Rat über die Energiebesteuerung), veröffentlicht im Newsletter zur EU-Wettbewerbspolitik, Nummer 3, 2003, Herbstausgabe (Artikel nur in Englisch verfügbar).