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Einkaufen in anderen Mitgliedstaaten

Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind; hiervon ausgenommen sind Neufahrzeuge. Die Steuern (MwSt und Verbrauchsteuer) sind im Erwerbsland im Warenpreis inbegriffen, und es können keine weiteren Steuern in einem anderen Mitgliedstaat erhoben werden.

Tabak und Alkohol

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, zum Beispiel alkoholische Getränke und Tabakwaren, gelten jedoch besondere Vorschriften. Erwirbt eine Privatperson in einem Mitgliedstaat solche Waren und nimmt sie in einen anderen Mitgliedstaat mit, so fällt nur dann im Einreiseland keine Verbrauchsteuer an, wenn die Waren für den persönlichen Bedarf des Reisenden oder seiner Familie bestimmt sind und von ihm selbst befördert werden.

Bei der Feststellung, ob die fraglichen Waren für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, müssen die Mitgliedstaaten alle hierfür relevanten Faktoren berücksichtigen. Im Einzelnen sind dies:

  • handelsrechtliche Stellung des Besitzers der Waren und dessen Gründe für den Besitz der Waren;
  • Ort, an dem sich die Waren befinden, oder gegebenenfalls verwendete Beförderungsart;
  • Unterlagen über die Waren;
  • Art der Waren;
  • Menge der Waren.

Was die Warenmenge angeht, so können die Mitgliedstaaten hierfür als Anhaltspunkt Richtmengen festlegen, die folgende Mengen nicht unterschreiten dürfen:

a) Tabakwaren

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1,0 kg

b) Alkoholische Getränke

  • Trinkbranntweine: 10 Liter
  • Zwischenerzeugnisse: 20 Liter
  • Wein (einschließlich einer Höchstmenge von 60 Litern für Schaumwein): 90 Liter
  • Bier: 110 Liter

Tabakwaren - Besondere Vorschriften bei der Wiedereinreise aus einem der "neuen" Mitgliedstaaten (EU-Beitritt am 1. Mai 2004)

Die oben dargelegten Vorschriften für Tabakwaren gelten bereits für Malta und Zypern seit deren EU-Beitritt am 1. Mai 2004.

Bei der Wiedereinreise aus den übrigen neuen EU-Mitgliedstaaten (Beitritt 1. Mai 2004) können die anderen Mitgliedstaaten besondere Übergangsregelungen anwenden, bis die betreffenden Länder den Mindeststeuersatz für Zigaretten und andere Tabakwaren erreicht haben.

Einige Mitgliedstaaten haben eine solche Regelung am 1. Mai 2004 eingeführt, nämlich Österreich, Belgien, Deutschland, das Vereinigte Königreich, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien (nur hinsichtlich Slowenien), Frankreich und Irland.

Dabei gelten folgende Einfuhrbeschränkungen:

Einreise ausHöchstmengen
(größere Mengen sind verbrauchsteuerpflichtig)
Höchstens anwendbar bis
Tschech. Republik200 Zigaretten
250 g Tabak für selbstgedrehte Zigaretten / 50 Stück Zigarren / 100 Zigarillos
Ende 2007
Ende 2006
Estland200 Zigaretten
250 g Tabak für selbstgedrehte Zigaretten
Ende 2009
Ende 2009
Ungarn200 ZigarettenEnde 2008
Lettland200 ZigarettenEnde 2009
Litauen200 ZigarettenEnde 2009
Polen200 ZigarettenEnde 2008
Slowakei200 ZigarettenEnde 2008
Slowenien200 ZigarettenEnde 2007

 

Beabsichtigen Sie, über das Internet Waren zu kaufen, die verbrauchsteuerpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen oder Tabakwaren wie Zigaretten)? Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Liste der häufig gestellten Fragen.

Neufahrzeuge

Für den Erwerb von Neufahrzeugen in einem anderen Mitgliedstaat gelten besondere Vorschriften, und die Besteuerung erfolgt nicht im Land des Erwerbs, sondern in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.

Sonstige Informationen für Reisende

Die Broschüre "Unterwegs in Europa" bietet praktische Informationen für Touristen, die innerhalb der EU unterwegs sind. Sie finden darin Informationen zu folgenden Themen: Reisedokumente, Einkaufen, Straßenverkehr, Gesundheit, Kommunikation, Wetter, Feiertage, Kulturelles und Notrufnummern.

Flugreiseverkehr: Gepäckkontrollen in der Europäischen Union

Nähere Informationen zur Kontrollen des Gepäcks von Flugreisenden bei der Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU finden Sie in diesem Informationspapier.